§ 1 Wettbewerb ENTEGA Vereinsaktion 2021
1. Der Wettbewerb ENTEGA Vereinsaktion 2021 auf der Website vereinsaktion.entega.de wird im Auftrag der ENTEGA Plus GmbH (im weiteren Verlauf ENTEGA genannt) von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft (im weiteren Verlauf Social Value genannt) mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs ist die ENTEGA.
2. Teilnahmeberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine aus dem Aktionsgebiet der ENTEGA, maßgeblich ist der Vereinssitz. Für eingetragene Vereine mit Vereinssitz außerhalb des Kampagnengebietes der ENTEGA, die jedoch über einen Regionalverband verfügen, der seinen Sitz innerhalb des Kampagnengebietes hat, gilt, dass es maßgeblich auf den Sitz des teilnehmenden Regionalverbandes ankommt. Im Rahmen des Wettbewerbs wird das Aktionsgebiet wie folgt in sechs Regionen eingeteilt: Region Darmstadt, Region Mainz, Region Bergstraße, Region Ried, Region Odenwald und Region Rheinhessen. Die Abgrenzung der einzelnen Regionen kann der Karte sowie dem PLZ-Prüfer unter vereinsaktion.entega.de/bewerbung entnommen werden. Der Wettbewerb ist auf diese sechs Regionen begrenzt. Die Abstimmungen finden für die jeweilige Region statt. Der Wettbewerb richtet sich an Vereine, die sich mit einem laufenden oder für 2022 geplanten Projekt bewerben, das sich für das Klima oder die Umwelt einsetzt. Das eingereichte Projekt muss eine freiwillige Maßnahme für den Klima- oder Umweltschutz darstellen. Dabei können die Projekte aus den Bereichen Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzes, Bildung und Vermittlung von Klima- und Umweltschutz sowie Recycling und Ressourceneinsparung kommen. Unzulässig ist die Teilnahme mit einem Projekt, welches erkennbar vorrangig politische Ziele verfolgt oder gegen unternehmerische Ziele der ENTEGA AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften verstößt. Die Teilnahme am Wettbewerb ist für die Vereine und Nutzer kostenlos.
3. Der Wettbewerb dauert vom 18. August 2021 bis einschließlich 18. November 2021 und ist in drei Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase, eine Qualifikationsphase und ein Finale. Ab dem 18. August 2021 und bis zum 26. Oktober 2021 findet eine Bewerbungsphase ohne Abstimmfunktion statt, in der sich die Vereine um eine Förderung bewerben können. Jede Bewerbung wird von Social Value manuell und sorgfältig geprüft und an ENTEGA zur finalen Freigabe weitergeleitet. Erst im Anschluss an diese Prüfungen wird die Bewerbung online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Bei der Bewerbung werden die Vereine in die einzelnen Regionen eingeteilt. Maßgeblich ist der Sitz des Vereins entsprechend des Vereinsregisters oder der Sitz des teilnehmenden Regionalverbandes. Je Verein ist lediglich eine Bewerbung möglich, wobei mehrere inhaltlich zusammenhängende Projekte und Abteilungen in einem Profil präsentiert werden können.
4. Nach erfolgter manueller Freischaltung kann für den jeweiligen Verein mit Beginn der Qualifikationsphase abgestimmt werden. In der Qualifikationsphase vom 26. Oktober 2021 ab 10 Uhr bis zum 16. November 2021 um 10 Uhr kann täglich und ohne Angaben persönlicher Daten abgestimmt werden. Vereine können sich während der Qualifikationsphase weiterhin bewerben.
5. Vom 16. November 2021 um 10:00:01 Uhr bis zum 18. November 2021 um 16 Uhr findet ein Finale unter den fünf bestplatzierten Vereinen je Region, welche am 16. November 2021 um 10 Uhr die meisten Stimmen aufweisen, statt. Im Finale, welches am 16. November 2021 um 10:00:01 Uhr beginnt, startet jeder der Finalisten mit null Stimmen. Es kann im Finale letztmalig am 18. November 2021 um 15:59 Uhr abgestimmt werden, wobei die Stimme bis um 15:59:59 Uhr bestätigt worden sein muss. Im Finale wird mit Eingabe der E-Mail-Adresse abgestimmt und alle Finalisten starten erneut mit null Stimmen. Anders als in der Qualifikationsphase kann dann im gesamten Finale nur noch einmal pro E-Mail-Adresse abgestimmt werden. Ihre E-Mail-Adressen werden nicht für Werbezwecke verwendet und nach Wettbewerbsende gelöscht. Eingehende Stimmen werden manuell geprüft und nicht mehr live angezeigt. Die Stimmen werden nach Ende des Finales kontrolliert und das Endergebnis am 23. November 2021 freigeschaltet.
6. Im Finale werden alle Stimmen durch Social Value manuell überprüft. Social Value kontrolliert, ob diese manuell oder automatisch unter Zuhilfenahme automatischer Abstimmsysteme generiert wurden. Social Value ist berechtigt, Stimmen im Wettbewerb aus wichtigen Gründen nicht zu werten. Dies ist u.a. der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs (u.a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten E-Mail-Adressen, Einsatz von Alias- und Wegwerfadressen) oder versuchter Störung bzw. Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Social Value behält sich vor, die Freischaltung von Stimmen, die von privaten Domainkennungen stammen auf maximal 20 E-Mail-Adressen zu begrenzen. Social Value behält sich vor, beim Verdacht des Einsatzes von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten E-Mail-Adressen auch bei öffentlichen E-Mailprovidern (z.B. Web.de, GMX.de, Freenet.de, T-Online.de, Gmail.com, Yahoo.com, Yahoo.de) Stimmen nicht zu werten.
7. Am 23. November 2021 werden die Stimmen im Finale letztmalig kontrolliert und ab 14 Uhr das Endergebnis freigeschaltet. Dann steht die Reihenfolge der Gewinner des Wettbewerbs ENTEGA Vereinsaktion 2021 fest. Die Preise staffeln sich je Region wie folgt:
- 1. Platz: 2.000 Euro
- 2. Platz: 1.500 Euro
- 3. Platz: 1.000 Euro
- 4. Platz: 750 Euro
- 5. Platz: 500 Euro
8. Die Prämierung der Gewinner findet im Anschluss an das Finale statt. Hierzu wird zwischen der ENTEGA AG und den jeweils fünf Gewinnern der Publikumsabstimmung eine Fördervereinbarung in Bezug auf das zu unterstützende Projekt abgeschlossen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch die ENTEGA AG nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung des Vereins.
9. Die Gewinner werden auf der Website https://vereinsaktion.entega.de/ veröffentlicht und spätestens sieben Tage später schriftlich benachrichtigt.
§ 2 Abstimmung am Wettbewerb
1. Eine Person nimmt an der Abstimmung teil, indem sie manuell und ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme für eines der teilnehmenden Projekte abstimmt und hierfür manuell und eigenhändig den Button „Abstimmen“ im jeweiligen Profil anklickt.
2. In der Qualifikationsphase kann eine Person einmal täglich abstimmen. Im Finale jedoch nur insgesamt einmal. Im Finale wird per Eingabe der E-Mail-Adresse abgestimmt.
3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist für die Vereine und die Nutzer kostenlos.
§ 3 Ausschluss vom Wettbewerb
1. Vereine, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
2. Vereine, die die Teilnahmebedingungen unter §1 Absatz 2 nicht erfüllen, also keine im Vereinsregister eingetragene Vereine oder Regionalverbände aus dem Aktionsgebiet der ENTEGA oder kein Projekt zum Klima oder des Umweltschutzes einreichen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3. Jegliche Vereine, die verfassungswidrige und -feindliche, strafrechtlich relevante, kriminelle, illegale, extremistische Zwecke verfolgen bzw. Verbindungen hierzu haben, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.
4. Des Weiteren werden Vereine, die gegen die im ENTEGA-Konzern geltenden Werte, die im unter www.entega.ag veröffentlichten Code of Conduct verankert sind, verstoßen, ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen.
5. Jegliche Vereine werden im Verdachtsfall ausnahmslos ausgeschlossen, wenn andernfalls nicht sichergestellt werden kann, dass die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften und ethischer Grundsätze, die den ENTEGA-Konzern und seine Aktivitäten betreffen, gewährleistet sind.
6. Vereine, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter von Social Value sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
7. Social Value für eine bessere Gesellschaft ist berechtigt, ein Projekt vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der teilnehmende Verein gegen unternehmerische Ziele der ENTEGA AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften agiert, bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
§ 4 Verschiebung des Wettbewerbs
Social Value behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Social Value insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht wird, kann Social Value von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Haftung
1. Social Value wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. Social Value haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§ 6 Datenschutz
1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.
§ 7 Unzulässige Inhalte
Vereine verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in Ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:
1. Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
2. Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn der/die Teilnehmer/in zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in derjenige ist, der/die das Foto angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigem Berechtigen eingeholt hat.
Social Value ist berechtigt, im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Wettbewerbsseite zu entfernen. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an
datenschutz@spendenwettbewerb.de.
§ 8 Sonstiges
1. Die Sieger des Wettbewerbs ENTEGA Vereinsaktion 2021 können von der ENTEGA und Social Value namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden. Mit der möglichen Verwendung des Bildmaterials erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Absenden seiner Bewerbung einverstanden.
2. Die ENTEGA behält sich vor, sich bei einzelnen Vereinen, unabhängig von deren Platzierung und erhaltener Förderung, im Rahmen einer Corporate Volunteering Aktion durch den unentgeltlichen Einsatz von Mitarbeitern weitergehend zu engagieren. Hierfür ist ein Interesse des jeweiligen Vereins notwendig.
3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
5. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
ENTEGA Plus GmbH, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt, siehe auch: www.entega.de/impressum/